Hinweise zum Spielbetrieb in der Saison 2021/2022 - Rechtsorgane

SLG_Logo_4C_reg_CMYK_100%

Rechtsorgane

Rechtsorgane sind in 1. Instanz das Sportgericht des FVSL und in 2. Instanz das Verbandsgericht des SFV. Das Sportgericht entscheidet in allen Angelegenheiten, die mit der Abwicklung des Spielbetriebes in Verbindung stehen.

Dem Sportgericht obliegt auf Antrag die Überprüfung von Maßnahmen der Verwaltungsorgane. Das Verbandsgericht ist oberstes Rechtsorgan. Es ist als Berufungsinstanz zuständig für alle Entscheidungen des Sportgerichts.

Das Rechtsorgan für alle Entscheidungen im Nachwuchsbereich ist das Jugendsportgericht des FVSL.

Bei Verstößen durch Schiedsrichter gegen Bestimmungen der Schiedsrichterordnung entscheidet der Schiedsrichterausschuss.

Rechtsmittel im Sinne der Rechts- und Verfahrensordnung sind:
der
Einspruch gegen Spielwertungen und die Beschwerde gegen Entscheidungen von Verwaltungsorganen. Für Rechtsmittel existieren Fristen und Gebühren (siehe RVO).