Fortbildung

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Fortbildungen beziehen sich immer auf eine bereits erworbene Lizenz und sind Grundlage für deren Verlängerung. Zielgruppen für den FVSL sind die Inhaber der neuen und alten C-Lizenz (bis 31.12.2014 alter Begriff Trainer C-Breitenfußball), und der Fachübungsleiter (frühere Bezeichnung einer Lizenz). Fortbildungslehrgänge werden grundsätzlich vom SFV und den Kreisverbänden abgehalten. Die Themenstellung wird durch den SFV-Ausschuss Qualifizierung vorgegeben.

Jeder Teilnehmer hat sich selbst um die Teilnahme(n) an Fortbildungsveranstaltung(en) zu bemühen.

 

Verlängerung der Lizenzen:

Die DFB-Trainer-Lizenzen haben bei der erstmaligen Ausstellung im Jahr der erfolgreich abgeschlossenen Lizenzprüfung sowie für weitere 3 Kalenderjahre Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz.

Für eine Verlängerung um weitere 3 Kalenderjahre hat der Lizenzinhaber einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten innerhalb anerkannter Fortbildungsveranstaltungen des SFV-Ausschuss Qualifizierung nachzuweisen. (Beispiel: Gültigkeit bis 2014, Antrag auf Verlängerung 2014, dann neue Gültigkeit bis 2017).

Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des vorgesehenen Verlängerungszeitraumes von 3 Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt. Für die Verlängerung ist die doppelte Verlängerungsgebühr zu zahlen. (Beispiel: Gültigkeit bis 2013, Antrag auf Verlängerung 2015, dann neue Gültigkeit bis 2016).