FAQ für Vereine

Schiedsrichter Vereinswechsel und Verbandswechsel

Der Stichtag für einen Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist der 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

Jeder Wechsel der BIS zu diesem Datum korrekt eingereicht wird, sorgt dafür, dass der SR ab der folgenden Saison für den neuen Verein zum Soll zählt.

Jeder Wechsel der NACH diesem Datum eingereicht wird (unabhängig vom Beginn einer Saison) sorgt dafür, dass der SR erst ab der übernächsten Saison für den neuen Verein zum Soll gezählt werden kann.

Zu beachten ist hierbei, dass der SR dennoch mit Wirksamkeit des Vereinswechsels offiziell dem aufnehmenden Vereins angehört und insbesondere mögliche Sportgerichtsurteile dem neuen Verein zugeschrieben werden müssen.

Beispiel:
Wechsel eingereicht               SR zählt für neuen Verein
01.11.2017                                         Saison 2018/2019
31.12.2017                                         Saison 2018/2019

01.01.2018                                         Saison 2019/2020
30.05.2018                                         Saison 2019/2020
01.08.2018                                         Saison 2019/2020
01.01.2019                                         Saison 2020/2021

Schiedsrichter, welche aus einem anderen Kreisverband oder Landesverband zu uns bzw. in Ihren Verein wechseln, unterliegen einer Sonderbestimmung, welche in jedem Fall individuell geprüft wird. Bei Kreis- und Landesverbandswechseln kann der betreffende Schiedsrichter unter bestimmten Voraussetzungen bereits sofort für die kommende Saison dem SR-Soll angerechnet werden, wenn der Wechsel zwischen dem 01.01. und 30.06. erfolgte.

Bei diesen Verbandswechseln bitten wir entsprechend zu beachten, dass die aufnehmenden Schiedsrichter einen Einstufungsnachweis, den alten SR-Ausweis, sowie eine Lehrabendteilnahmebestätigung zeitgleich mit einreichen.

Notwendig ist zudem, dass der Wechselbogen korrekt ausgefüllt sein muss. Das klingt zunächst lapidar, ist aber häufig ein Grund für die Nichtanerkennung eines Wechselbogens seitens des SFV. Deshalb sind wir bereits im Vorfeld sehr konsequent und senden Ihnen unvollständige oder falsche Bögen zurück. Im Anhang deshalb noch einmal der zu verwendende Wechselbogen (auch zum Download unter: https://www.fussballverband-stadt-leipzig.de/medien-downloads/#58-antra%cc%88ge oder auf Rückfrage bei mir über das SFV-Postfach (robert.thieme@sfv-online.evpost.de))

Zum korrekt ausgefüllten Wechselbogen gehört:

  • Der Kopf mit den Daten des Schiedsrichters muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Sowohl der abgebende als auch der aufnehmende Verein MUSS über den Wechsel in Kenntnis gesetzt worden sein. Unterschrift und Stempel beider Vereine sind ZWINGEND notwendig.
  • Bei Verbandswechseln ist zudem die Kenntnisnahme des Kreis-/ Landesverbandes unbedingt erforderlich.
  • Am unteren rechten Rand MUSS der Schiedsrichter unterschreiben.
  • Dieser Wechselbogen ist ausschließlich an den Vorsitzenden des SR-Ausschusses des FVSL (aktuell der Sportfreund Jakob Reiche (jakob.reiche@sfv-online.evpost.de)) zu senden.

Natürlich gibt es immer Sonderfälle und Abweichungen vom Protokoll. Dafür haben wir Verständnis und sind natürlich auch gern bereit, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dafür ist es aber auch notwendig, dass der Rat gesucht wird.

Hauptansprechpartner dafür ist der Administrator des SR-Ausschusses (aktuell: Robert Thieme (robert.thieme@sfv-online.evpost.de)).

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