Rahmenbedingungen für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der seit 14.06.2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung

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(Stand: 15.06.2021/13.00 Uhr)

Das Amt für Sport hat die seit gestern geltende Corona-Schutz-Verordnung des Bundeslandes Sachsen für die kommunalen Sportanlagen präzisiert. Nachstehend die aktuellen Informationen des Amtes für Sport Leipzig:

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Leipziger Sports,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf Basis der ab 14.06.2021 bis 30.06.2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) informieren wir Sie über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen für die Nutzung kommunaler Sportanlagen in Leipzig.

  1. Grundsätzlich erlaubt ist:
  • Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertiefenden sportlichen Ausbildung sowie für lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler.
  • Ebenso bleibt, die Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des DOSB oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen, unverändert erlaubt.
  1. Da die Stadt Leipzig eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 35 hat gelten folgende Hinweise:

Für den allgemeinen Sportbetrieb wurde die Befreiung von Testpflicht und der Wegfall der personenmäßigen Beschränkung geregelt für:

  • Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von Minderjährigen im Außenbereich
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
  1. Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern/ Besucherinnen sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung gestattet (§19 Abs. 2, 6 SächsCoronaSchVO). Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten, besteht für Besucher und Besucherinnen die Pflicht für einen tagesaktuellen Test. Die Gestattung von Sportgroßveranstaltungen ( größer 1.000 Besucher/ Besucherinnen) richtet sich nach §7 Abs. 2, 3 SächsCoronaSchVO.

Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder gestattet.

Weiterhin behalten die bestehenden Regelungen für vollständig geimpfte Personen ihre Gültigkeit. Diese werden weiterhin mit Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status. (Verordnung zur Regelung von Erleichtungen und Ausnahmen)

Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass die o.g. Regelungen nur so lange Ihre Gültigkeit behalten, wie der 7-Tages Inzidenzwert von 35 in Leipzig nicht überschritten wird.

Die aktuelle, sächsische Corona-Schutz Verordnung, mit Gültigkeitszeitraum vom 14.06. – 30.06.2021 , finden sie auf dieser externen Seite des Freistaates Sachsen

Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie auf dieser Seite des Freistaates Sachsen und auf www.leipzig.de/coronavirus.

Für Rückfragen stehen Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung (Telefon 0341 123-9425/ 0341 123-9426) sowie das Sachgebiet Objektverwaltung/Objektbewirtschaftung für Pachtsportvereine (Telefon 0341 123-9440 / 0341 123-9429) gern zur Verfügung.

Gern verweisen wir auch auf die FAQ (Häufig gestellten Fragen) des Landessportbundes Sachsen.