Informationen zum Trainingsbetrieb durch das Amt für Sport Leipzig

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(Stand 19.04.2021, 13.00 Uhr)

Folgende Information ist durch die neue Amtsleiterin des Amtes für Sport Leipzig, Frau Katja Büchel, per E-Mail an die Leipziger Vereine am heutigen Montag, 19.04.2021 verschickt worden:

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vereine,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Leipzig hat am 16.04.2021 ihre Allgemeinverfügung bis zum 09.05.2021 verlängert.
Sie finden die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig unter: https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/gesundheit/neuartiges-coronavirus-2019-n-cov/#c228176

Damit gilt weiterhin eine Inzidenzunabhängige Öffnung der Sportanlagen.

In der Allgemeinverfügung heißt es im Wortlaut:
Abweichend von § 4 Abs. 2 Nr. 6 SächsCoronaSchVO ist ab dem 19. April 2021 der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt

Die Aufhebung dieser Allgemeinverfügung bleibt insbesondere für den Fall vorbehalten, dass die maximale Intensivbettenkapazität nach § 8 f Absatz 2 SächsCoronaSchVO von 1.300 Betten im Freistaat überschritten wird. Wird nach Bekanntgabe der obersten Landesgesundheitsbehörde der Maximalwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sind die Maßnahmen der Nr. 1 bis Nr. 4 der Allgemeinverfügung ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufzuheben.

Die Anzahl der durch COVID19-Patienten belegte Betten auf der Normalstation liegt derzeit bei 1.130 (69,8 % Auslastung) – Stand 17.04.2021, 12:30 Uhr
Die Daten werden täglich aktualisiert. Sie finden sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html

Weiterhin erlaubt ist gem. SächsCoronaSchVO ebenfalls:
Die sportliche Betätigungen für Sportlerinnen und Sportler,
a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind,
b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzen-kader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgym-nasien sind,
c) im Schulsport
sowie d) in sportwissenschaftlichen Studiengängen,

Gerne verweisen wir auch auf den Landessportbund Sachsen, der in seinen „Corona FAQ“ viele Fragen beantwortet, u.a. die Definition von Nachwuchsleistungszentren im Sinne der Verordnung
https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Bleiben Sie Gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büchel
Amtsleiterin