Wettkämpfe unter Einhaltung der Hygieneauflagen und ohne Zuschauer wieder möglich

 

Neue Corona-Schutz-Verordnung und Hygieneregeln

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die am 30. Juni in Kraft tritt. Auch die ergänzenden Hygieneauflagen wurden aktualisiert. Für den Fußball in Sachsen hat die neue Verordnung nur geringfügige Auswirkungen. Zuschauer sind nach wie vor nicht erlaubt. Im Freistaat zugelassen sind mit der neuen Verordnung allerdings Wettkämpfe gegen Mannschaften anderer Bundesländer. Die relevanten Paragrafen aus der Corona-Schutz-Verordnung sind §§ 2, 3 und 4. Aus den Hygieneregeln ist vor allem Punkt 10 maßgeblich.

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 30. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich 17. Juli 2020.

Die offizielle Website des Sächsischen Staatsministeriums

Damit sind Fußballspiele in Leipzig sowie im gesamten Freistaat Sachsen gegen Mannschaften anderer Bundesländer, ohne Zuschauer und mit der Einhaltung der Hygieneauflagen erlaubt.

Wir weisen die Vereine darauf hin, dass für die Sportanlagen ein Hygienekonzept erstellt werden muss, dass auf Anfrage des Gesundheits- oder Ordnungsamtes auch nachgewiesen werden muss.