Vereinsinformation Pflegekostenzuschüsse




Pflegekostenzuschuss für Pachtsportanlagen der Stadt Leipzig

Der FVSL e.V. informiert seine Mitgliedsvereine darüber, dass sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Pflegekostenzuschusses, der von der Stadt Leipzig für die Pachtsportanlagen gezahlt wird, geändert hat bzw. ändern soll.

Bei einem Mitgliedsverein ist eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt erfolgt.

Das Finanzamt hat nunmehr festgesetzt, dass der Pflegekostenzuschuss, den der Verein erhalten hat, im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19% der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Der Verein hat gegen die vorliegende Einspruchsentscheidung Klage mit dem Ziel erhoben, dass der Zuschuss nicht der Umsatzsteuer unterliegt und somit auch nicht im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anzusiedeln ist.

Der FVSL e.V. wird in seinen Möglichkeiten den Mitgliedsverein bei der Klageerhebung unterstützen, da das Ergebnis der Klage voraussichtlich für alle Vereine, die eine Pachtsportanlage von der Stadt Leipzig betreiben, bindend sein wird.

Sollte es Vereine geben, die im Rahmen von durchgeführten Betriebsprüfungen eine Festsetzung der Umsatzsteuer auf den Pflegekostenzuschuss erhalten haben, schlagen wir vor – um das Ergebnis der Klage gegen die Einspruchsentscheidung abwarten zu können – gegen diese Festsetzung Einspruch einzulegen und auf die anstehende Klage zu verweisen.

Betreffende Vereine sollten sich zwingend an einen/ihren Steuerberater wenden!

Der FVSL e.V. bietet an, auf schriftliche Nachfrage unter katrin.pahlhorn@fussballverband-stadt-leipzig.de die Kontaktdaten des betroffenen Mitgliedsvereins unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundsätze mitzuteilen. Es bleibt dann Ihnen überlassen, sich untereinander geeignete Anwälte und/oder Steuerberater zu empfehlen.

Der FVSL e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Rechts- und Steuerberatung durchführt!