Wichtiger Hinweis zum Spielbetrieb der Senioren Ü35

 

Der Vorstand des FVSL e.V. hat per Umlaufbeschluss am 07.11.2018 festgelegt, dass, aufgrund der verspäteten Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen zu den Senioren Ü35 für die Saison 2018/2019 erst nach dem Spieljahresbeginn, sowohl die Vorgaben der Spielordnung des SFV (§ 42 Satz 2) mit Stand 01.07.2018 als auch die Ausführungsbestimmungen des FVSL e.V. zu den Senioren Ü35 mit Stand vom 20.06.2018 (per Beschluss der Vorstandssitzung) in der Spielsaison 2018/2019 gelten. Eine entsprechende Spielerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Eine bisher für die Saison 2018/2019 erteilte Spielerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Spielausschusses oder an die Geschäftsstelle des FVSL e.V.