Richtlinie zur Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzer im FVSL

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Pflichten des Schiedsrichters

Jeder SR ist verpflichtet die SR-Ordnung zu kennen. Insbesondere die in den §§ 6 und 7 genannten Pflichten sind einzuhalten.Hier sind u.a. bereits verbindlich geregelt: Ansetzungen, Lehrabende, Zusatzberichte und Hausregeltrainings.
Ergänzend dazu hat der SR im Falle eines anzufertigenden Zusatzberichtes diesen nicht nur an den Staffelleiter, sondern bis spätestens 2 Tage nach dem Spiel an seinen zuständigen Ansetzer und den SR-Ausschussvorsitzenden zu schicken (per E-Mail).

 

Meldepflicht des Schiedsrichters

Jeder Schiedsrichter informiert den SR-Ausschuss über seinen zuständigen Ansetzer aktiv, wenn sich Daten wie Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer (fest / mobil) ändern.
Weiterhin trägt jeder SR mit DFBnet-Kennung diese Änderungen selbstständig ins DFBnet ein („Benutzerdaten ändern“).

 

Eintragung von Sperrterminen

Gem. § 6, Ziffer 3 der SR-Ordnung endet die Frist für das Melden von Sperrterminen im Bereich des FVSL am 11. Tag des Vormonats. Unterhalb dieser Frist kann ein Sperrtermin nachgetragen werden, sofern der SR noch nicht (vorläufig bzw. unfixiert) angesetzt wurde.
Da es keine echte Spielpause mehr gibt, hat der SR sich für seine Ferien- und Urlaubszeiten (auch in der Sommer- und Winterpause) zu sperren. Ansonsten ist auch hier mit Ansetzungen verstärkt auch an Werktagen zu rechnen.

 

Annahme von Spielansetzungen

Jeder SR hat § 6, Ziffer 3 der SR-Ordnung unabhängig davon, von wem er die Ansetzung per Mail zugestellt bekommen hat, diese zu befolgen.
Eigenständige Ansetzungen ohne Kenntnis des zuständigen Ansetzers bzw. des SR- Ausschusses sind gem. § 65, Ziffer 7 der Spielordnung nicht möglich („Schwarzspiel“).

 

Bestätigung von Ansetzungen

Jede Ansetzung ist entweder durch den Link in der E-Mail oder direkt im DFBnet (Schiedsrichteransetzungen -> Eigene Daten -> meine Spiele) zu bestätigen. Wird ein Spiel nicht bestätigt, bleibt die Ansetzung dennoch bestehen und gültig!

 

Kurzfristige Ansetzungen

Jeder SR hat damit zu rechnen, dass er für Tage, an denen er sich im DFBnet nicht gesperrt hat, eine Ansetzung kurzfristig erhält. Diese Ansetzung kann bis 2 Tage vor dem Spiel per Mail erfolgen. Konkret bedeutet das für den SR: Für den (normalen) Wochenendbetrieb, dass der SR bis Freitag seinen DFBnet-Account (bzw. E-Mails) auf neue Ansetzungen zu prüfen hat.
Ist es notwendig, ein Wochenendspiel (Sa + So) nach Donnerstag anzusetzen, informiert der Ansetzer den angesetzten SR persönlich per Telefon. Für Spiele an Wochentagen (Mo - Fr), an denen der anzusetzende SR grundsätzlich zur Verfügung steht, gilt eine in Frist von 48 Stunden vor Spielbeginn.

 

Rückgaben von Spielen

Kann die Frist zur Meldung von Sperrterminen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit, Todesfall oder schulisch / beruflichen Erfordernissen nicht eingehalten und muss ein Spiel zurückgegeben werden, wird umgehend der zuständige Ansetzer informiert. Dies kann für Spiele am Wochenende (Sa + So) bis inkl. Donnerstag und für Wochenspiele bis 48 Stunden vor dem Spiel per E-Mail erfolgen.
Muss ein Spiel zurückgegeben werden, das in weniger als den o.g. Fristen beginnt, ist eine Information via E-Mail, SMS oder Mailboxnachricht nicht mehr ausreichend. Wird der zuständige Ansetzer nicht persönlich erreicht, hat der SR einen anderen Ansetzer zu informieren. Dies ist so lange fortzuführen bis ein Ansetzer über die Rückgabe persönlich informiert wurde. Kann keiner der Ansetzer erreicht werden, informiert der SR den SR-Ausschussvorsitzenden oder in letzter Konsequenz ein anderes Mitglied des SR-Ausschusses.

 

Verwendung der DFBnet-Kennung

Die zugeteilte Kennung für das DFBnet ist aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit nur persönlich zu nutzen. Eine Weitergabe sowie Missbrauch der Kennungsdaten ist untersagt.

 

Lehrabende

Der SR-Ausschuss des FVSL bietet alle zwei Monate je zwei Lehrabende zum selben Lehrthema an. Daher kann der Besuch beider themengleichen Lehrabende nur einmal zur Erfüllung der Besuchspflicht des SR gezählt werden. Insgesamt sind pro Saison drei themenunterschiedliche Lehrabende zu besuchen.
Verlässt ein SR den besuchten Lehrabend vor dem offiziellen Ende und ohne Genehmigung des SR-Ausschusses, kann die Teilnahme des SR ebenfalls nicht gezählt werden.